Aktuelles Juli 2001
Quelle: kostenlose-urteile.de
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 06.07.2001 - 1 St RR 57/2001 -
Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers kann strafbare Nötigung darstellen
Voraussetzung ist Aufzwingen einer Vollbremsung, eines Stillstandes oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit
Wird ein Verkehrsteilnehmer durch das Ausbremsen eines vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers zu einer Vollbremsung, einem Stillstand oder einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen, so liegt darin dann eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB), wenn weder ein Ausweichen noch ein Überholen möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.