Aktuelles Mai 2014
Quelle: Online & Recht
Amtsgericht München, Urteil v. 28.05.2014 - Az.: 42 C 29213/13
Sorgfaltspflichten bei Verwendung von fremden Fotos im Online-Bereich
Leitsatz
1. Den Verwender eines Fotos (im Online-Bereich) trifft eine Prüf- und Erkundigungspflicht. Es gelten strenge Anforderungen. Der Verwender ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und macht sich schadensersatzpflichtig.
2. Wird der Urheber eines Fotos nicht benannt, kann ein 100% Verletzerzuschlag verlangt werden.
von - Externe Quelle -
OLG Hamm, Beschl. v. 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
Grundsätzliche Verbindlichkeit von Verkehrszeichen
Der Beschilderung in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ist die Bedeutung eines Parkverbotes für andere Fahrzeuge beizumessen.
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Quelle: kostenlose-urteile.de
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014 - 5 T 81/14 -
Vollstreckungsversuch wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag scheitert wegen formeller Fehler
Ungenügende Angabe zur Vollstreckungsbehörde sowie Fehlen eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes / Zu den Anforderungen an Vollstreckungsersuchen bei Rundfunkbeiträgen
Enthält ein Vollstreckungsersuchen nur ungenügende Angaben zur Vollstreckungsbehörde (Bsp.: fehlende Angabe der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift) und liegt dem Ersuchen kein zu vollstreckender Verwaltungsakt zugrunde, so scheitert der Vollstreckungsversuch wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen hervor.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014 - 4 Bs 26/14 -
Keine Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligen bzw. erstmaligem Cannabiskonsum
Ein- bzw. erstmaliger Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit gelegentlichem Cannabiskonsum
Einem Autofahrer kann nicht deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil er ein- oder erstmalig Cannabis konsumiert hat und dabei Auto gefahren ist. Denn der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum ist nicht gleichzusetzen mit dem gelegentlichen Cannabiskonsum. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Quelle: kostenlose-urteile.de
Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2014 - 6 S 45/14 -
Vermieter steht Schadenersatzanspruch wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung zu
Mieter muss im Rahmen seiner Obhutspflicht Schäden von Mietsache abwehren
Verursacht ein Hund im Rahmen der artgerechten Haltung Schäden am Parkett, so haftet dafür grundsätzlich der Mieter. Denn dieser muss im Rahmen seiner Obhutspflicht alles zumutbare tun, um Schäden von der Mietsache abzuwehren. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.