Aktuelles Oktober 2006
Quelle: kostenlose-urteile.de
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2006 - IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III; IV Ss OWi 134/06 -
Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt
Nur die bestimmungsgemäße Verwendung eines Handys ist verboten
Wenn das Mobiltelefon während der Fahrt ohne weitere Benutzung lediglich aufgenommen wird, um es an einem anderen Ort abzulegen, liegt kein Verstoß gegen das "Handyverbot" vor. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.